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Buchung bestätigen

См. также в других словарях:

  • bestätigen — (sich) bewahrheiten; verifizieren; überprüfen; validieren; durch Überprüfen Richtigkeit herausstellen; beurkunden; verbürgen; beglaubigen; authentisieren; bevollmächtigen; …   Universal-Lexikon

  • Buchung (Reise) — Der Reisevertrag ist nach deutschem Schuldrecht eine in §§ 651a ff. BGB geregelte besondere Vertragsart. Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen mangelfrei zu erbringen. Der …   Deutsch Wikipedia

  • Flugreise — Eine A319 der easyjet startet,… …   Deutsch Wikipedia

  • Reisevertrag — Der Reisevertrag ist nach deutschem Schuldrecht eine in §§ 651a ff. BGB geregelte besondere Vertragsart. Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen mangelfrei zu erbringen. Der …   Deutsch Wikipedia

  • Flugbuchung — Als Flugbuchung wird die verbindliche Reservierung für einen bestimmten Flug gegen Bezahlung bezeichnet. Im Unterschied zur Eisenbahn, bei der in der Regel eine Reise kurzfristig angetreten werden kann und ein Fahrschein teilweise auch noch nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Flugpassage — Kondensstreifen einer Boeing 747 Jungfernflug des Airbus A380 Eine Flugreise (auch: Flugpassage oder Luftreise) unternimmt, wer den …   Deutsch Wikipedia

  • Flugreisen — Kondensstreifen einer Boeing 747 Jungfernflug des Airbus A380 Eine Flugreise (auch: Flugpassage oder Luftreise) unternimmt, wer den …   Deutsch Wikipedia

  • Handy-Parken — oder auch m parking (von engl. mobile Parking), bietet die Möglichkeit, per Mobiltelefon die Parkgebühr bargeldlos zu entrichten, ohne dass man einen Parkscheinautomaten verwenden muss. Inhaltsverzeichnis 1 Technische Umsetzung 2 Vor und… …   Deutsch Wikipedia

  • rückbestätigen — rụ̈ck|be|stä|ti|gen <sw. V.; hat: die Gültigkeit einer Buchung o. Ä. (bes. einer Flugkarte für den Rückflug) bestätigen: Bitte lassen Sie Ihren Flug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug r. (FR 21. 3. 98, 9) …   Universal-Lexikon

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